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Notartermin Hauskauf: Was beim Notar wirklich passiert

Der Notartermin überträgt das Eigentum nicht sofort — die Schlüssel bekommen Sie erst 5 bis 8 Wochen später. Hier ist, was beim Notar tatsächlich passiert, wer wann zahlt, wann das Grundbuch aktualisiert wird und welche sieben Punkte Sie im Termin prüfen sollten.

· · 7 min

The interior of a small European notary's office in late-afternoon sunlight, a polished dark-wood desk with an open document folder, brass embossing seal, fountain pen and a small set of house keys on the corner, two empty leather chairs facing the desk, walls of cream-spined legal books on dark shelving, and a tall window letting in a warm shaft of light across the parquet floor.

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag vollständig verlesen, die Identität geprüft, der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben und beurkundet — meistens in 60 bis 120 Minuten. Aber: Die Schlüssel bekommen Sie nicht am Notartermin, sondern erst 5 bis 8 Wochen später, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und Sie den Kaufpreis nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars überwiesen haben (Wüstenrot, Notartermin und Grundbucheintrag). Das ist die größte Überraschung für Erstkäufer und der häufigste Grund für ungeplante Mehrkosten in der Übergangsphase.

Das Wesentliche:

  • Beurkundungspflicht: Der Notar verliest den Kaufvertrag vollständig. Verzicht auf das Verlesen ist nach BeurkG nicht möglich. Folgen Sie auf Ihrer Kopie und unterbrechen Sie bei jedem unklaren Punkt.
  • Eigentumsübergang in zwei Schritten. Mit der Beurkundung haben Sie nur die schuldrechtliche Verpflichtung. Eigentümer werden Sie erst, wenn Auflassungsvormerkung eingetragen, Kaufpreis bezahlt und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen ist (5-12 Monate).
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt nach der Kaufpreiszahlung, nicht am Notartermin. Planen Sie die 5-8-Wochen-Lücke (Doppelmiete, Lagerung, Übergangswohnung) ein.
  • Grunderwerbsteuer wird in 4 Wochen fällig. Der Bescheid kommt typischerweise 2-4 Wochen nach Beurkundung; ohne Bezahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne diese keine Eigentumsumschreibung.
  • Sie haben 2 Wochen, den Vertragsentwurf vor dem Termin zu prüfen. Nutzen Sie sie. Änderungen am Tag der Beurkundung bedeuten Vertagung — die Notarkosten zahlen Sie aber trotzdem.

Was beim Notartermin rechtlich passiert

Der Notartermin ist die Schlüsselstelle des Hauskaufs. Vor dem Termin haben Sie nur eine Reservierungsvereinbarung. Mit der Beurkundung entsteht die schuldrechtliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung — der Verkäufer muss das Eigentum übertragen, Sie müssen den Kaufpreis zahlen. Das dingliche Eigentum erfolgt aber erst durch:

  1. Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (1-3 Wochen nach Beurkundung).
  2. Kaufpreiszahlung nach Fälligkeitsmitteilung des Notars.
  3. Endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch (5-12 Monate, in München und Hamburg oft länger).

Der Notar ist ein unparteiischer Amtsträger des Staates — kein Anwalt einer Partei. Er repräsentiert die Urkunde. Die Notarkosten zahlt in der Regel der Käufer.

Wie lange dauert ein Notartermin beim Hauskauf?

Ein Notartermin beim Hauskauf dauert typisch 60 bis 120 Minuten — der Standardvertrag wird in 60 Minuten verlesen, mit angeschlossenem Darlehensvertrag und WEG-Zustimmung können daraus schnell 120 Minuten werden (noerr, Notarisation). Die Beurkundung des Kaufvertrags und (falls vorhanden) der Grundschuld erfolgt nacheinander — beide werden vollständig verlesen.

Planen Sie einen halben Vormittag oder Nachmittag ein. Erscheinen Sie 15 Minuten vor dem Termin. Der Notar arbeitet andere Beurkundungen im Anschluss; Verzögerungen ziehen den ganzen Tag in Schieflage.

Die Stunde im Notarzimmer Schritt für Schritt

Der Ablauf ist in jedem deutschen Notarbüro im Wesentlichen gleich:

  1. Identifizierung (5-10 min). Der Notar prüft Personalausweis oder Reisepass, die rechtliche Vertretungsbefugnis bei Vollmachten, und führt eine GwG-Identifizierung (Geldwäschegesetz) durch — bei Käufer und Verkäufer.
  2. Reihenfolge der Urkunden klären (2 min). Erst Kaufvertrag, dann Grundschuldbestellung. Bei Eigentumswohnungen kommt zusätzlich die Verwaltungszustimmung.
  3. Verlesung des Kaufvertrags (40-70 min). Der Notar verliest den gesamten Kaufvertrag — Anschriften, Grundbuchblatt, Flurstück, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Lasten und Beschränkungen, Gewährleistung, Belastungsvollmacht. Er erklärt jede juristische Fachstelle. Hier stoppen Sie bei jedem Unklarheits-Punkt — nach Unterzeichnung ist eine Korrektur extrem aufwendig.
  4. Verlesung der Grundschuld (10-20 min). Wenn ein Darlehen finanziert wird, wird die Grundschuld zugunsten der Bank beurkundet. Sie erteilen außerdem eine Belastungsvollmacht, mit der die Bank schon vor Eigentumsumschreibung die Grundschuld eintragen lassen kann.
  5. Fragen und Erklärungen (5-10 min). Der Notar fragt direkt: Bestehen weitere Fragen? Möchten Sie Änderungen? Diese Frage ist obligatorisch.
  6. Unterschriften (5-10 min). Käufer, Verkäufer, ggf. Bankvertreter unterschreiben jede Seite. Der Notar unterschreibt und siegelt. Die Beurkundung ist damit rechtswirksam.
  7. Übergabe der Urkunden — keine Schlüssel. Sie erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. Die Schlüssel bleiben beim Verkäufer, bis der Kaufpreis nach Fälligkeitsmitteilung gezahlt ist.

Welche Unterlagen müssen Sie zum Notartermin mitbringen?

Bringen Sie Ihren Personalausweis, eine zweite ID (Reisepass), die Steuer-ID, das verbindliche Darlehensangebot und alle Unterlagen mit, die der Notar im Vorfeld angefordert hat. Eine fehlende Unterlage = Verschiebung des Termins, Notarkosten dennoch fällig.

Mindestcheckliste:

  • Identität: Personalausweis oder Reisepass für jeden Käufer. Bei nicht-deutschen Käufern: Aufenthaltstitel oder Reisepass plus Steuer-ID.
  • Familienstand: Bei Ehepaaren ggf. Heiratsurkunde. Beim Kauf in einer GbR Gesellschaftsvertrag und Vollmacht der Mitgesellschafter.
  • Finanzierung: Verbindliches Darlehensangebot (unterschrieben), Eigenkapitalnachweis, Bestätigung der Bank über Auszahlungsbereitschaft.
  • Vom Verkäufer: Energieausweis (rechtlich Pflicht ab Besichtigung), aktueller Grundbuchauszug, bei WEG die letzten drei Eigentümerversammlungen und die Verwalterabrechnung. Wir behandeln den Energieausweis ausführlich im Leitfaden zum Energieausweis beim Hauskauf.

Wer zahlt den Notar — und was kostet das?

Im deutschen Hauskauf zahlt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Die Gebühren sind in der GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) festgelegt und proportional zum Geschäftswert. Faustformel: Notar + Grundbuch zusammen rund 1,5 bis 2,0% des Kaufpreises.

Posten Wer zahlt Typischer Anteil
Notarkosten (Beurkundung Kaufvertrag) Käufer ~1,0-1,2%
Grundbuchamt (Eigentumsumschreibung) Käufer ~0,5%
Notarkosten (Grundschuld) Käufer (i. d. R.) 0,2-0,3%
Grunderwerbsteuer Käufer 3,5-6,5% (je Bundesland)
Maklergebühr (geteilt seit 2020) Käufer 1,785-3,57%

Bei einem Kaufpreis von 400 000 € fallen typischerweise an: Notar/Grundbuch ~7 000 €, GrESt 6,5% in NRW = 26 000 €, Makler 11 900 €. Das gehört in die Gesamtbilanz, die wir in die wahren Kosten des Hauskaufs aufschlüsseln.

Die sieben Punkte, die Sie im Termin prüfen sollten

Wiederholen sich in jeder Beurkundung:

  1. Kaufpreis und Aufteilung. Jede Zahl gegen den Vertragsentwurf prüfen — Anzahlung, Restbetrag, Aufteilung Grundstück/Gebäude (steuerlich relevant für AfA bei Vermietung).
  2. Lasten und Beschränkungen. Die Abteilungen II und III des Grundbuchs müssen vollständig im Vertrag erscheinen. Welche werden gelöscht, welche bleiben (Wegerechte, Wohnrechte)?
  3. Bewegliches Inventar. Einbauküche, Markisen, Saunaeinrichtung — wenn separat verkauft, sparen Sie GrESt darauf, müssen aber die Werte plausibel angeben.
  4. Flurstück und Grundbuchblatt. Drei Zahlen, leicht zu vertippen, schwer zu korrigieren. Mit dem Grundbuchauszug abgleichen.
  5. Erfüllung der Bedingungen. Finanzierungsbestätigung der Bank, Vorlage des Energieausweises, ggf. Verwalterzustimmung bei WEG. Der Notar bestätigt vor der Verlesung.
  6. Übergabe-Modalität. Wann übergibt der Verkäufer? Mit oder ohne Mängelliste? Welche Versicherungen werden übernommen?
  7. Lastenfreistellungserklärung. Wenn das Objekt eine Restschuld hat: Erklärung der Bank des Verkäufers über die Konditionen der Lastenfreistellung muss vorliegen.

Was nach dem Notartermin passiert (und warum es Wochen dauert)

Mit der Beurkundung sind Sie schuldrechtlich gebunden, aber noch nicht Eigentümer. Die typische Sequenz:

  • Woche 1-2: Notar veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese reserviert die Immobilie für Sie — der Verkäufer kann sie nicht mehr anderweitig verkaufen oder belasten.
  • Woche 2-4: Grunderwerbsteuer-Bescheid kommt vom Finanzamt. Sie zahlen innerhalb der gesetzten Frist (i. d. R. 4 Wochen).
  • Woche 4-6: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt — Bestätigung, dass die GrESt gezahlt wurde. Ohne diese keine Eigentumsumschreibung.
  • Woche 4-8: Fälligkeitsmitteilung vom Notar. Erst jetzt zahlen Sie den Kaufpreis. Mit der Zahlung entstehen Wirtschaftliches Eigentum, Lastenwechsel und Schlüsselübergabe.
  • Monat 5-12: Eigentumsumschreibung im Grundbuch — Sie erscheinen als neuer Eigentümer. In Großstädten dauert es länger (davidundjacques.de, Notartermin Ablauf 2026).

Die 5-8-Wochen-Lücke zwischen Beurkundung und Schlüsselübergabe ist das, was Erstkäufer am häufigsten unterschätzen. Wer aus einer befristeten Wohnung auszieht, braucht Übergangslösung; wer Möbel bestellt, kann nicht liefern lassen; Maler- und Renovierungsarbeiten beginnen erst mit Schlüsselübergabe.

Den Termin in den Gesamtkostenüberblick einbinden

Die meisten Käufer notieren Kaufpreis und Eigenkapital. Sie übersehen, dass im Umfeld des Notartermins 5-10 Zahlungen anfallen: Notar, Grundbuchamt, GrESt, Makler, Bankgebühr, Versicherung, Strom-/Gasanmeldung, Hausgeldvorschuss bei WEG. Konsolidiert ergeben das die wahren Kosten des Hauskaufs — meist 10-15% über dem Kaufpreis.

Genau dafür ist ein gemeinsam genutzter Tracker wie CasaTab gemacht: jedes Angebot, jede Rechnung, jede Steuerzahlung gegen den Plan, den Sie unterschrieben haben. Paare oder Co-Finanzierende sehen den Stand in Echtzeit. Wenn Sie zum Notartermin gehen, ist die einzige Zahl, die noch unsicher ist, die, die der Notar Ihnen im Saal nennt.

Ehrliche Einschätzung

Der Notartermin schüchtert ein, weil er formell, irreversibel und für viele die erste Erfahrung dieser Art ist. Er ist aber repetitiv: jeder Notar macht dutzende solcher Termine im Monat, und die Struktur ist immer dieselbe. Der Käufer, der den Vertragsentwurf zwei Wochen vorher liest, die Sieben-Punkte-Checkliste vorbereitet und mit dem Wissen ankommt, was schon bezahlt ist und was noch ansteht, behandelt es als die Verfahrenszeremonie, die es ist. Der Käufer, der den Vertrag zum ersten Mal im Termin sieht, unterschreibt Dinge, die er nicht versteht — und entdeckt sechs Wochen später, mit der Fälligkeitsmitteilung, eine Klausel, die er hätte ändern lassen können.

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